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Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert

Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert
Haus & Grund eröffnet 139. Zentralverbandstag in Berlin

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die neue Bundesregierung auf, einen Sonderstatus für vermietende Privatpersonen im deutschen Mietrecht zu schaffen.

„Die Grenzen des Leistbaren für vermietende Privatpersonen sind überschritten. Im Gegensatz zu Wohnungskonzernen können Privatpersonen die massiv gestiegenen Aufwände der Vermietung nicht anderweitig kompensieren oder umlegen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, für vermietende Privatpersonen einen umfassenden Katalog mit Sonderregeln beim Mietrecht und weiterer immobilienbezogener Gesetzgebung auf den Weg zu bringen,“ so Kai Warnecke heute auf dem Zentralverbandstag in Berlin.

Dies betrifft unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Einschränkung der Modernisierungsumlage und die Verschärfung von Indexmieten. Dies sorgt dafür, dass das Vermieten für Privatpersonen immer weniger attraktiv wird und viele sich aus der Vermietung zurückziehen.

„Die vermietenden Privatpersonen in Deutschland haben eine herausgehobene wohnungs- und
gesellschaftspolitische Funktion: Sie stehen für einen großen Teil des Wohnungsangebots und sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter Mietern äußerst beliebt. Privatpersonen stehen für ein faires und einvernehmliches Miteinander mit ihren Mietern. Das muss auch endlich von der Politik entsprechend gewürdigt werden: Wir brauchen deshalb eine neue Lex vermietende Privatpersonen“, so Warnecke weiter.

Haus & Grund blickt auf seinem alljährlichen Spitzentreffen in die Zukunft: „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie stellt vermietende Privatpersonen gesetzlich besser oder diese wichtige Vermietergruppe investiert nicht mehr in Neubau und Bestand. Damit fördert man perspektivisch den Ausverkauf von Wohnungen an Immobilienspekulanten und verschärft die Lage weiter“, so Warnecke abschließend.

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