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Reparatur eines Sturmschadens

Aufgrund eines Sturmschadens musste Ursula M, Haus & Grund-Mitglied in Gladbeck, den Kamin auf dem Dach ihres Hauses erneuern lassen. Der Versicherungsvertreter empfahl ihr eine entsprechende Firma.

Bei der Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger wurde festgestellt, dass der errichtete Kamin dermaßen mängelbehaftet war, dass nicht nur die Abnahme verweigert, sondern auch mit Stilllegung der gesamten Anlage gedroht wurde. Außerdem wurden bei den Arbeiten massive Schäden an dem wärmegedämmten Dach verursacht.

Die Versicherung hatte zwischenzeitlich die Firma auf Anraten des Vertreters bezahlt, ohne dass hier mit unserem Mitglied noch ein Gespräch geführt worden wäre und ohne die Arbeiten zu prüfen. Somit wollte die Versicherung auch nicht die Kosten der Nachbesserung übernehmen. Die Firma war nicht mehr ansprechbar und reagierte weder auf Schreiben unseres Mitglieds, noch auf das eines Rechtsanwalts oder auf Nachrichten von Haus & Grund Gladbeck. Frau M drohte auf den Kosten der Nachbesserung durch eine weitere Firma sitzen zu bleiben.

Also schrieb der Haus & Grund-Verein die Dachdecker-Innung in Gelsenkirchen an und bat um Hilfe. Die Innung teilte mit, dass die Firma in der Handwerksrolle nicht vorhanden sei und verwies an die Handwerkskammer in Münster. Dort konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Meister des zur Rede stehenden Betriebs nicht mehr dort tätig war und die Firma deshalb das Handwerk unzulässig ausgeübt hatte. Von der Handwerkskammer ging eine Anzeige an das Ordnungsamt.

Diesen ganzen Sachverhalt teilte Haus & Grund-Gladbeck der Versicherung mit, die sich noch immer weigerte, die weitere Instandsetzung des Kamins und des Daches zu übernehmen. Der Haus & Grund-Verein wies darauf hin, dass es hier wohl Gefälligkeiten zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Handwerksbetrieb gab. Denn die Versicherung hätte ohne weitere Nachweise die Rechnungen nicht ausgleichen dürfen. Es wurde ohne Prüfung und lediglich auf Zuruf des Vertreters die Rechnung ausgeglichen.

Die Hartnäckigkeit des Haus & Grund-Vereins hat sich für das Mitglied ausgezahlt: Die angefallenen schadensbedingten Reparaturkosten der Nachbesserung wurden von der Versicherung in voller Höhe übernommen.

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