Haus & Grund begrüßt Vorlage des Berliner Landgerichts
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt. Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung des Berliner Landgerichts (Az. 67 S 218/17). „Es wird Zeit, dass das höchste deutsche Gericht über diesen harten Eingriff in die Grundrechte von Vermietern entscheidet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Beschluss heute in Berlin. Jetzt bestehe die Chance, dass Millionen privater Vermieter endlich Rechtssicherheit bekommen.
Haus & Grund hatte bereits 2014 per Rechtsgutachten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Mietpreisbremse geäußert. Drei Professoren der Berliner Humboldt-Universität hatten seinerzeit folgende Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifiziert:
Warnecke hob hervor, dass mit der Initiative des Berliner Landgerichts ein noch langwierigerer Rechtsweg erspart bliebe. Die unterschiedliche Instanzenrechtsprechung habe eine starke Verunsicherung bei Mietern und Vermietern verursacht.