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NRW macht keinen Gebrauch von Öffnungsklausel bei der Grundsteuer

Für viele private Eigentümer wird es deutlich teurer

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern macht das Land Nordrhein-Westfalen keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel bei der zukünftigen Berechnung der Grundsteuer. In NRW soll damit die neue, wertbasierte Grundsteuer nach dem Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz eingeführt werden.

Wie NRW Finanzminister Lutz Lienenkämper heute mitteilen ließ, solle damit eine maximal mögliche Bürgerfreundlichkeit umgesetzt werden. Der nordrhein-westfälische Dachverband der privaten Immobilieneigentümer, Haus & Grund NRW, weist darauf hin, dass das Gegenteil der Fall ist.

Da die neue Berechnungsmethode Pauschalierungen beinhaltet, die eine individuelle und damit steuergerechte Wertermittlung verhindert, führt das neue Modell vielfach zu einem deutlichen Anstieg der Grundsteuer.

„Vor allem bei Gebäuden, die vor 1950 gebaut wurden, und bei Einfamilienhäusern wird die wertbasierte Grundsteuer zu deutlich höheren Steuerbelastungen führen“ so der Präsident von Haus & Grund NRW, Klaus Stallmann.

Unter https://www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner kann jeder Eigentümer die künftige Grundsteuer selbst berechnen und damit überprüfen, ob tatsächlich eine maximal mögliche Bürgerfreundlichkeit erreicht wird.

 

 

Tags: 
Grundsteuer

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