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Rechtsberatung

LVM Versicherung

​Nach langer Zeit ist es dem Landesverband Haus & Grund Westfalen gelungen, mit einem Versicherer einen Rahmenvertrag zu schließen, der den Mitgliedern von Haus & Grund nunmehr auch im Bereich der Gebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung vergünstigte Konditionen anzubieten.

Ab sofort erhalten Haus & Grund Mitglieder und deren Ehegatten bzw. in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partnern 
Nachlässe in den folgenden Versicherungen:

In der Hausratversicherung kann in Verbindung mit der Haushalts-Glasversicherung ein Nachlass von 20 % bzw. bei Einschluss von HausratPlus ein Nachlass von 10 % gewährt werden.

Für den Bereich der Wohngebäudeversicherung kann ein Nachlass von 10 % auf den Beitragssatz bei Einschluss von WohngebäudePlus eingeräumt werden.

In der Haftpflichtversicherung kann auf folgende Versicherungen ein Nachlass von 20 % eingeräumt werden:

  • gewerbliche und private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung und Zusatzeinschlüsse, wie z.B. Plus-Paket, Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht sowie Wohnungsvermietung
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Wassersportfahrzeuge (Segel- und Motorboote)

Darüber hinaus kann auch im Bereich der Unfallversicherung ein Nachlass von 20 % auf den Tarifbeitrag für eine Einzelperson vergeben werden, sofern mehrere Personen über einen Vertrag versichert werden.

Nachlässe auf Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Kontaktmöglichkeit

LVM-Versicherungsagentur

David J. Finger
Hauptstraße 38
59439 Holzwickede

Telefon: 0 23 01 / 65 45
Telefax: 0 23 01 / 44 21

hausundgrund@lvm-finger.de

hug.lvm-finger.de

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