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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Vermieter spart Geld und Ärger

Haus & Grund - Mitglieder erhalten besonders günstige Konditionen beim Kooperationspartner des Landesverbands

Wer kennt das Problem nicht? Der Mieter Ihrer kleinen Immobilie - vielleicht sogar der einzigen Mietwohnung in Ihrem selbstgenutzten Zweifamilienhaus - zahlt schon seit Monaten seine Miete nicht mehr. Nachdem Sie als Haus & Grund - Mitglied die Rechtsberatung Ihres Ortsvereins in Anspruch genommen haben, wurde das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Gleichzeitig wurde der Mieter aufgefordert, die Wohnung in ordnungsgemäß geräumtem Zustand an Sie zurückzugeben. Doch bedauerlicherweise ist der Mieter nicht ausgezogen!

Nunmehr stehen Sie vor dem Problem, möglicherweise ein Vermögen an Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren zu zahlen, die sich - gemessen an einer Monatsmiete von € 500,00 - bereits im vierstelligen Bereich bewegen.

Gerade solche privaten Vermieter, die ihre Mieteinnahmen zur Finanzierung der eigenen Immobilie verwenden müssen, sind oftmals nicht in der Lage, die Kosten für ein Gerichtsverfahren aufzubringen. So finden sie sich nicht selten in der schwierigen Situation wieder, auf der einen Seite mit leeren Versprechungen von nicht zahlenden Mietern immer länger hingehalten zu werden und auf der anderen Seite keine Mieteinnahmen für die eigene Finanzierung der Immobilie zu erhalten.

Ein ebenso großes Problem stellt die immer größer werdende Zahl an nicht mehr zahlungsfähigen Mietern dar, von denen Sie bereits vor Beginn eines möglichen Räumungsprozesses wissen, dass diese selbst im Falle ihres Unterliegens nicht in der Lage sein werden, Ihnen die Kosten für das Gerichtsverfahren zu ersetzen.

Diese Beispiele alltäglicher Streitfälle unterstreichen die Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung für den mietrechtlichen Bereich.

Haus & Grund-Mitglieder haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Rechtsschutzversicherern. Als Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund-Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in Kooperation mit den unten genannten Rechtsschutzversicherern eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.

 

Mit unserem Kooperationspartner, der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, bietet wir unseren Mitgliedern günstige Konditionen für eine Rechtsschutzversicherung und damit die Möglichkeit, neuen Mietverhältnissen relativ gelassen entgegensehen zu können.

ÜBERSICHT

  • Selbstbeteiligung: 250 Euro je Rechtsschutzfall, bei
  • Räumungsklagen 500 Euro je Rechtsschutzfall
  • Deckungssumme: eine Million Euro je Rechtsschutzfall
  • Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrags: ein Jahr
  • Kündigungsfrist: vier Wochen vor Ablauf des Vertrags zum 31. Dezember eines jeden Jahres
  • Geltungsbereich: Deutschland
  • In einem Mehrparteienhaus müssen alle im Eigentum des Haus & Grund-Mitglieds stehenden Wohneinheiten versichert werden. Gewerbliche Einheiten innerhalb eines Wohn- und Geschäftshauses müssen nicht mitversichert werden
  • Es besteht freie Anwaltswahl

LEISTUNGSARTEN

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Schadenersatz-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz (auch außergerichtlich)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (auch außergerichtlich)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Konditionen mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG im Einzelnen, insbesondere auch den Versicherungsantrag:

  • Rechtsschutz-Informationen
  • Flyer
  • Rechtsschutz-Bedingungen
  • Versicherungsantrag

Unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG entwickelt das Haus & Grund-Konzept ab Gericht mit uns konstant und bedürfnisorientiert für Sie als Mitglieder weiter. Zudem können über die ÖRAG wichtige weitergehende Rechtsschutzangebote zu günstigen Konditionen und mit marktkonformer Ausgestaltung abgeschlossen werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Besonders attraktive Haus & Grund Prämien für den Versicherungsschutz ab Gericht 
  • Versicherbar als Einzelrechtsschutz 
  • Versicherungsschutz als Vermieter umfasst die klassischen Streitigkeiten wie ausbleibende Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Räumung ab Gericht
  • Keine Wartezeit im Vermieter-Rechtsschutz bei Verwendung der aktuell gültigen Haus &Grund Mietverträge 
  • Der Vermieter-Rechtsschutz enthält zudem bereits außergerichtlich den Forderungsservice, der bei der Beitreibung  offener Mietforderungen unterstützt
  • Versicherungsschutz als Eigentümer deckt vor allem gerichtliche Nachbarschafts-streitigkeiten, Ärger mit der Eigentümerversammlung und Folgeerschließungskosten ab
  • Die vermietete Einliegerwohnung ist im Haus & Grund-Rechtsschutz für Eigentümer mitversichert
  • Selbst genutztes Wohneigentum kann mit einem minimalen Aufpreis zusätzlich um den Handwerker-Vertrags-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Handwerkern) erweitert werden.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Rechtsschutz-Antrag für Haus & Grund-Mitglieder
  • Informationsblatt zu Haus & Grund Versicherungsprodukten
  • Flyer Haus & Grund-Rechtsschutzsschutz
  • Flyer Forderungsservice im Firmen-Rechtsschutzsschutz (auch für Vermieter)
  • Rechtsschutz-Antrag Privat für Haus & Grund-Mitglieder
  • Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Privat-Rechtsschutz)
  • Informationen zum Privat-Rechtsschutz
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB) - gültig ab 01.04.2017
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB) - gültig ab 01.07.2021

Die Provinzial ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund-Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provinzial-Vermittler vor Ort.

 

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