Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt!
Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich. Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite.
Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen.
Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken.
Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss.
Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist.
Zuletzt haben die Verbände Ende März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP W deutlich gemacht, an welchen Punkten noch Verbesserungspotenzial herrscht. So wurde darauf hingewiesen, dass ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes und der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus notwendig ist. Zudem fehlt bislang ein klares Umsetzungskonzept für den NAP W.
Der vorhandene Maßnahmenkatalog ist weder priorisiert noch mit Zeit- und Kostenplänen hinterlegt. Unklar ist zudem, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen mit Blick auf das Ziel 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.“
Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen:
„Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“
Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland:
„Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.“
Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA):
„Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ‚Social B&B‘ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-‚Stiftung – Dein Zuhause hilft‘.“ Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.“
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld
Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen
„Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen.
Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke.
Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen
Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke.
Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien
Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden
Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz.
Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke.
Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude
Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung
Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie.
Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen.
Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke.
Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein
Haus & Grund nimmt im Bundestag Stellung
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.
Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht.
„Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.
Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse
Sonder-AfA muss auch für Dachaufstockung und -ausbau gelten
Anlässlich der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses spricht sich der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für eine rasche Umsetzung des Wachstumschancengesetzes aus. „Das Gesetz würde einige wichtige Impulse für die gesamte Volkswirtschaft und besonders für den Wohnungssektor bringen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die Sonder-Afa könne nur ein Anfang sein, sei aber als Signal, dass Bau- und damit Wohnkosten auch einmal sinken können, wichtig.
Der Verband appellierte an die Bundesregierung, klarzustellen, dass die Sonder-AfA auch für Aufstockungen und Dachausbauten gelten. So könnten gerade auch private Eigentümer zusätzlichen Wohnraum schaffen, ohne weitere Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen
Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung
Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor. „Die Versprechen von Minister Habeck erweisen sich immer mehr als Luftnummer“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die verschobenen Förderungen für einen Heizungstausch.
Er wies darauf hin, dass bereits ein Fünftel aller Kommunen mit der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen befasst sei. Damit gelte in vielen Kommunen das Heizungsgesetz mit allen Konsequenzen für die Eigentümer. „Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, dass die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizen erst gelten zu lassen, wenn Fördergelder auch beantragt werden können. Alles andere widerspricht den Zusagen vom Sommer vergangenen Jahres und untergräbt die Akzeptanz der Wärmewende“, unterstrich Warnecke.
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler jetzt auch in NRW aktiv
Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim
• Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
• Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
• Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
• Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren, in dem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23.
Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden.
Haus & Grund und BdSt halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Im Einzelnen: Nordrhein-Westfalen
• In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung.
• In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung.
Im Einzelnen: Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz
Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit eine schnellstmögliche eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden.
Das können Eigentümer jetzt tun
Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen.
CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat
Haus & Grund: Klimageld muss in diesem Jahr eingeführt werden
2023 hat der Staat 18,4 Milliarden Euro aus der Bepreisung von CO2-Emissionen eingenommen. Das sind 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg mit 67 Prozent bei der Bepreisung von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf aktuelle Zahlen der Deutschen Emissionshandelsstelle. „Ein Klimageld ist dringender denn je. Die CO2-Bepreisung darf die Bürgerinnen und Bürger nicht ärmer machen, sondern soll zu klimafreundlichem Verhalten anreizen. Deshalb müssen die enormen Staatseinnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an jeden einzelnen Bürger zurückgegeben werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Die für den nationalen Emissionshandel zuständige Emissionshandelsstelle geht davon aus, dass die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich im vergangenen Jahr gesunken sind. Die Einnahmensteigerung sei durch einen Nachholbedarf bei den Unternehmen zurückzuführen, die den Erwerb von Emissionsrechten von 2022 auf 2023 verschoben hätten. „Der CO2-Preis wirkt – besser und zielgerechter als jedes andere Instrument. Es ist jedoch nur mit einem von der Ampel-Koalition auch vereinbarten Klimageld vollständig. Mit diesem Klimageld würde ein sozialer Ausgleich geschaffen und die Lenkungswirkung des CO2-Preises hin zu klimaneutralem Verhalten vollständig beibehalten. Wer Klimaschutz ernst nimmt, verzichtet auf Ordnungsrecht und führt das Klimageld endlich ein“, stellte Warnecke fest.
Ampel-Regierung sorgt für Förderchaos
Vermieter und Mieter bleiben nun doch benachteiligt
„Die Ampel-Regierung sorgt mit ihrer Planlosigkeit für Frust und Abwarten bei den privaten Vermietern.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die jüngsten Entscheidungen zur Förderung des Heizungstauschs im Zuge der Einigung über den Bundeshaushalt 2024. Dass private Vermieter nun doch nicht eine Zusatzförderung bekämen, wenn sie sich schnell für einen Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung entscheiden, sei klima- und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar. „Von einer staatlichen Förderung profitieren Mieter unmittelbar. Dass die Förderung nun deutlich geringer ausfällt als zugesagt, wird die Wärmewende für Mieter spürbar verteuern“, erläuterte Warnecke.
Das ab 2024 geltende neue Heizungsgesetz sei ganz eng mit einer entsprechenden staatlichen Förderung des Wechsels hin zu klimaneutralen Heizungen verknüpft worden. Zunächst war der zusätzliche Geschwindigkeitsbonus lediglich für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen. Haus & Grund habe sich dafür eingesetzt, diesen auch auf vermietende Eigentümer auszuweiten. Im Rahmen des Wohngipfels Ende September habe die Bundesregierung diese Kritik aufgenommen und verkündet, dass auch Vermieter diese Bonusförderung in Anspruch nehmen könnten. „Von diesem Weg der Gleichbehandlung aller Eigentümer weicht die Bundesregierung mit ihrem neuerlichen Schwenk ab. Mit diesem Hin und Her verspielt die Regierung Vertrauen, das bei den anstehenden Herausforderungen eigentlich dringend notwendig wäre“, sagte Warnecke.
Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Aktenzeichen für Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz liegen jetzt vor
Haus & Grund Deutschland und Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden schon die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht. Jetzt liegen die Aktenzeichen vor: 3 K 3142/23 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. 4 K 1205/23 beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Damit können Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke halten die neue Bewertung im Bundesmodell aus zahlreichen Gründen für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Im Rahmen der Klagen wird das Rechtsgutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das beide Verbände in Auftrag gegeben hatten, zur Begründung eingebracht. Der Verfassungsrechtler war zu dem Ergebnis gekommen: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Vor allem die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich.
Was Eigentümer jetzt tun können
Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.
Weitere Informationen: Neue Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler erheben erste Musterklagen (hausundgrund.de)
Kein EU-Sanierungszwang
Haus & Grund hält Kompromiss für tragbar
Die EU verzichtet darauf, Hauseigentümern konkrete Sanierungspflichten aufzuerlegen. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
In den vergangenen zwei Jahren hatten sich die europäischen Eigentümerverbände dafür eingesetzt, dass die EU auf Mindestenergiestandards verzichtet. Diese hätten zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt. „Diese Gefahr ist nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen“, stellt Warnecke fest. Denn die Einigung von Parlament, Kommission und Rat sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Wohnsektor sicherstellen müssen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 sinkt.
„Um diese Ziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, bedarf es in Deutschland keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie wären sogar schädlich. Eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes wäre der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“, betonte Warnecke.
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
Große Verunsicherung bei privaten Eigentümern
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland dringt darauf, die Finanzierung der Förderung des Heizungstausches und von Effizienzmaßnahmen jetzt schnell seriös sicherzustellen. „Politische Willensbekundungen sind nicht geeignet, die derzeit große Verunsicherung bei den privaten Eigentümern abzubauen. Wir brauchen Fakten: Das Geld muss im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er erinnerte daran, dass Haus & Grund Deutschland in dem novellierten Gebäudeenergiegesetz nur einen tragfähigen Kompromiss sehen konnte, weil es politisch eng mit entsprechenden Fördermitteln verknüpft wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds stellt diese Förderung in Höhe von 19 Milliarden Euro in 2024 allerdings infrage. „Die Ampel-Koalition muss entweder das politische Versprechen einhalten und die Anforderungen des Heizungsgesetzes durch eine Förderung im vollen Umfang untersetzen oder alternativ das Heizungsgesetz aussetzen, bis eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden ist“, unterstrich Warnecke.
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig
Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.
Faktischen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern
Dezentrale Heizungen auch in Wärmenetzgebieten langfristig fördern
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Förderung dezentraler Heizungen in Gebieten auszuschließen, in denen ein Wärmenetz geplant ist. „Diesem Ansinnen von Netzbetreibern muss die Ampel-Regierung schnell und unmissverständlich eine Absage erteilen“, forderte der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, heute anlässlich der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes im Bundestag.
Nach Angaben des Verbandes sieht das Gesetz nicht vor, dass in geplanten Netzausbaugebieten auch tatsächlich Wärmenetze gebaut werden. Der im Raum stehende Förderausschluss für dezentrale Heizungen würde dazu führen, dass der Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in den betreffenden Gebieten für viele private Eigentümer zu teuer würde. „Das wäre ein faktischer Anschluss- und Benutzungszwang, den es nicht geben darf. Ein Wärmenetz muss durch Preis und Leistung überzeugen und nicht, weil dezentrale Heizungen von der Förderung ausgeschlossen werden“, betonte Warnecke. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ausbau und die Transformation der Netze erheblich mit Steuermitteln gefördert werden.
Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren
Kein Ordnungsrecht, dafür CO2-Bepreisung und Klimageld
Die Bundesregierung sollte die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nutzen, um die Wärmewende im Gebäudebereich vollkommen neu aufzustellen. Das fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Plan, die Eigentümer mit Ordnungsrecht zu überziehen und dann diese Belastungen mit Steuergeld zu mildern, war und ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Er plädierte dafür auf ordnungsrechtliche Vorgaben – wie beispielsweise das Heizungsgesetz – gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen. „Diese CO2-Bepreisung muss zwingend durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. So fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen“, erläuterte Warnecke.
Es sei dann vor allem Aufgabe des Staates, Grundlagenforschung zu finanzieren und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Aufgaben seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesem auch von führenden Ökonomen favorisierten Klimaschutzansatz würden die Klimaziele bis 2045 punktgenau erreicht – allerdings zu deutlich geringeren Kosten als mit Ordnungsrecht.
Nach Verfassungsgerichtsurteil: Haus & Grund fordert sichere Förderung oder Aussetzen des Heizungsgesetzes
„Die Energiewende im Gebäudebestand muss endlich seriös finanziert werden oder das Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt werden.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds. Die Politik der Bundesregierung verunsichert ein weiteres Mal die Eigentümer in Deutschland und torpediert das Erreichen der Klimaschutzziele.
Haus & Grund: Heizungsaustausch dauerhaft und ausreichend fördern
Vermieter und Selbstnutzer bei Förderung gleichbehandeln
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält es für unabdingbar, dass zum Erreichen der ambitionierten Klimaziele der Heizungstausch dauerhaft gefördert wird. „Das Gelingen der Energiewende in den Häusern hängt entscheidend davon ab, dass die privaten Einzeleigentümer einen eigenen Zugang zu den Förderangeboten haben. Es darf sich nicht wiederholen, dass Unternehmen das Gros der Mittel abgreifen und Privatpersonen leer ausgehen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses. Er wies darauf hin, dass über 80 Prozent der Wohngebäude Privatpersonen gehören und die Anzahl der zu erneuernden Heizungen entsprechend hoch ist.
Haus & Grund begrüßt, dass der Haushaltsausschuss den ursprünglichen Förderrahmen erweitert hat. Nun können auch Vermieter eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie frühzeitig ihre Heizung modernisieren. „Im Gegensatz zu selbstnutzenden Eigentümern können Vermieterhaushalte aber nach wie vor keinen Bonus in Anspruch nehmen, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das ist ungerecht und muss dringend korrigiert werden“, forderte Warnecke. Die aktuelle Ungleichbehandlung würde vor allem vermietende Rentnerhaushalte benachteiligen.
Umfrage: Ampel-Politik bremst private Vermieter
Haus & Grund fordert verlässliche Förderung und einfache Gesetze
Private Vermieter investieren regelmäßig in klimaschützende Maßnahmen. Etwa 40 Prozent aller privaten Vermieter haben in den vergangenen zehn Jahren ihre Heizungen erneuert. Das geht aus der diesjährigen Befragung von Haus & Grund Deutschland unter 1.500 Vermietern hervor. „Die Pläne für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen aber wurden aufgrund von Unsicherheiten durch Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und steigende Preise ausgebremst“, berichtete Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Erschwerend komme hinzu, dass nur etwa ein Drittel der Befragten plane, staatliche Förderprogramme für energetische Sanierungen oder klimaneutrale Heizungen zu nutzen. Fast zwei Drittel der Befragten finanzierten gebäudebezogene Maßnahmen ausschließlich oder hauptsächlich mit Eigenkapital.
„Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Wir brauchen einfach zugängliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme. Wir brauchen zudem ein Mietrecht, dass den Vermietern eine faire Beteiligung der Mieter an den Modernisierungskosten ermöglicht. Und wir brauchen einfache Gesetze, die von vermietenden Privatpersonen verstanden werden können.“ So fasste Warnecke die Folgerungen aus der Umfrage zusammen.
Der Großteil der Mitglieder von Haus & Grund engagiert sich auf dem Wohnungsmarkt als private Vermieter. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zeigen, dass 75 Prozent dieser Vermieter zwischen einer und fünf Wohneinheiten vermieten. Über die Hälfte von ihnen kümmert sich persönlich um die Verwaltung und pflegt direkten Kontakt zu ihren Mietern. Ein Drittel aller privaten Vermieter erhöht die Miete in der Regel nur bei Neuvermietung. Konflikte treten hauptsächlich aufgrund von Nichteinhaltungen oder Missachtungen der Hausordnung auf.
Kein Heizungsgesetz ohne Förderung!
Eigentümer brauchen Klarheit bei der Sanierungsförderung
Der aktuelle Streit in der Ampel-Koalition über die Förderung beim Heizungstausch sei Gift für die Energiewende. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte die Bundesregierung auf, den Streit beizulegen und dafür zu sorgen, dass die Förderung zeitgleich zum Inkrafttreten des Heizungsgesetzes stehen müsse. „Im Notfall muss das Heizungsgesetz verschoben werden“, betonte Warnecke und erinnerte an das Versprechen, dass niemand bei der Energiewende finanziell überfordert werde.
Er warnte zudem, Förderkürzungen durch die Hintertür vorzunehmen. Es sei richtig, dass nun auch private Vermieter den Geschwindigkeitsbonus erhielten. Hinzukommen müsse nun auch der Einkommensbonus für alle – auch für private Vermieter. Diese notwendigen Korrekturen dürften jedoch nicht zulasten der Förderhöhe gehen oder an unerreichbare Bedingungen geknüpft werden. „Versprochen wurde eine bis zu 75-prozentige Förderung der Kosten eines Heizungstauschs. Dabei muss es bleiben“, forderte der Verbandschef. Alles andere wäre ein weiterer Vertrauensbruch, der die Energiewende belasten würde.
Klimaschutz darf nicht zum Verkaufsvehikel für die Industrie verkommen
Bauprodukte und Haustechnik müssen funktionieren und bezahlbar sein
„Peinlich berührt habe ich diese Schreiben zur Kenntnis genommen.“ So kommentierte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke jüngst versandte Briefe zahlreicher Baustoffhersteller sowie der Verbände BDI und BDEW an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Darin fordert die Industrie, dass die EU gesetzlichen Modernisierungszwang für Eigentümer vorschreibt. „Auf diese plumpe Weise will die Industrie den Verkauf wenig überzeugender und überteuerter Produkte an die Verbraucher forcieren“, kritisierte der Verbandschef.
Er betonte, dass die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes weiter vorangehen müsse. Dafür seien allerdings bezahlbare klimafreundliche Bauprodukte sowie eine effiziente Haustechnik nötig. „Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte das halten, was die Unternehmen versprechen. Hier muss die Industrie jetzt liefern“, forderte Warnecke.
Kontraproduktiv seien pauschale gesetzliche Zwangsmaßnahmen wie die von der Industrie geforderten energetischen Mindeststandards für Gebäude. Diese würden weder die Lebenssituation der Menschen noch den Zustand jedes einzelnen Gebäudes in den Blick nehmen. „Klimaschutz darf die Eigentümer nicht ruinieren. Die Energiewende im Gebäudebestand kann nur gelingen, wenn sie für jeden Eigentümer wirtschaftlich tragbar ist. Dafür sind langfristig zuverlässig verfügbare Fördermittel in ausreichender Höhe unerlässlich“, betonte Warnecke.
Aus Wärmeplanung muss Realität werden
Haus & Grund: Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung
Modernisierungspflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag. „Nur wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Aus Sicht von Haus & Grund ist es für den Erfolg der Wärmewende zudem entscheidend, dass die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden deutlich gestärkt werden. „Damit Eigentümer die Option der Versorgung mit Fernwärme überhaupt nutzen und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steigt, müssen die Preise für die Verbraucher zukünftig transparent und fair gestaltet werden“ erläuterte Warnecke. Einen Anschluss- und Benutzungszwang dürfe nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssten aufgehoben werden. „Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und dürfen nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein“, brachte es Warnecke auf den Punkt.
Schließlich erinnerte er daran, dass die Wärme- und Energiewende für viele Eigentümer eine riesige Herausforderung sei. Daher müssten die Fördertöpfe langfristig verlässlich mit ausreichenden Mitteln gefüllt sein, sodass jeder Eigentümer die Wärmewende finanziell stemmen könne.
Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus
Wichtiger Schritt für ganz Europa
Die Bundesregierung schließt Zwangssanierungen im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Ankündigung heute ausdrücklich. „Lange war die aktuelle Bundesregierung in der EU ein Mitinitiator und entscheidender Befürworter eines Sanierungszwangs für fast ein Drittel aller Gebäude in Deutschland und in der gesamten EU bis 2033. Unsere eindringlichen Warnungen vor den Folgen haben nun offenbar zum Einlenken bei der gesamten Bundesregierung geführt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Verband warnt seit Monaten davor, dass die EU-Pläne viele Hauseigentümer finanziell überfordern und sie zur Aufgabe ihres Eigentums zwingen würden. Die EU-Richtlinie wäre aus Sicht von Haus & Grund nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU ein Desaster gewesen. „Die Bundesregierung sollte die heutige Entscheidung zum Anlass nehmen, auf alle Zwangsmaßnahmen bei der Wärmewende gänzlich zu verzichten“, forderte Warnecke.
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil
Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen
Berlin – Die Baukrise in Deutschland verschärft sich Tag für Tag und erreicht immer mehr die Mitte der Gesellschaft. Wohnungssuchende sind verzweifelt, doch ernst zu nehmende politische Maß-nahmen bleiben aus. Deshalb werden der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht an dem Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 25. September 2023, teilnehmen. Angesichts der dramatischen Situation kann es nicht sein, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeits-wirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten.
Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland:
„Wir müssen feststellen, dass den privaten Immobilieneigentümern mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden: Es wird ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das jeden Eigentümer noch weiter unter Druck setzt; die EU arbeitet auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung an Zwangssanierungen; die Förderpolitik ist realitätsfremd; das Mietrecht wird seit Jahren ausschließlich zulasten der Vermieter verschärft und der CO2-Preis wird – obwohl als Lenkungsinstrument durch das GEG entbehrlich – nicht an die Bürgerinnen und Bürger erstattet. Diese Politik wird im Bündnis bezahlbarer Wohnraum völlig ausgeblendet. Deswegen können wir der nur ausschnittartigen Bilanzierung der Bundesregierung nicht zustimmen.“
Axel Gedaschko, Präsident des GdW:
„Wir wollen uns als Verband nicht aus dem Bündnis zurückziehen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen weiter intensiv mitarbeiten wie bisher. Aber Deutschland braucht jetzt ein neues wahrhaftiges Ver-sprechen für bezahlbares Wohnen für die Mitte der Gesellschaft. Der GdW ist seit Jahrzehnten der verlässliche Partner für Gesellschaft und Politik als Garant für bezahlbaren Wohnraum. Deshalb wollen wir mitarbeiten und um die beste Lösung streiten. Der anstehende ‚Bündnis-Tag‘ und die ‚Bündnis-Spitzenrunde‘ bieten jedoch keine Gelegenheit für ein solches Ringen um den besten Weg. Er soll vielmehr ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses sein. Ein solches Zeichen können und wollen wir in der aktuellen Situation nicht setzen, weil es realitätsfern ist.
Die Baugenehmigungen sind im Juli um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Zwar sind aus dem Bauministerium einige Impulse gekommen, was Förderung, Baulandpolitik und Baukosten angeht. Doch dies ist angesichts der gewaltigen Dimension der Belastung zu wenig. Zudem ziehen leider zu wenige Akteure in Bund und Land mit. Wir würden uns freuen, wenn der Bund sowie einige Länder und Kommunen dem Vorbild beispielsweise von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen würden, die erfolgreiche Maßnahmen gegen die Bau- und Wohnkrise ergriffen haben. Deshalb wiederholen wir als Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nochmals unsere Vorschläge, deren Ziel ein neues Segment des bezahlbaren Wohnens mit Mieten zwischen rund 9 und 12 Euro pro Quadratmeter und Monat ist. Dafür sind zwei zentrale Maßnahmen notwendig: eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für dieses neue Segment sowie breit angelegte staatliche Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1 Prozent.“
Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm
Bundesregierung muss jetzt liefern
„Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. „Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Warnecke.
Bereits jetzt zeige sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß sei. Der Verbandschef forderte, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen müsse, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählten im Besonderen:
- Eine dauerhalte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger.
- Eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne.
- Eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung.
- Keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!
Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.
In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Zum Hintergrund
Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss
Weitere Maßnahmen müssen folgen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen. „Die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau als auch die die 1.000-Euro-Freigrenze für Mieteinnahmen sind wichtige Signale für den Wohnungsmarkt. Das allein wird aber nicht reichen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Haus & Grund fordert, dass die Baukosten und die Anforderungen an den Neubau gesenkt werden müssen. „Da wird ein Verzicht auf den EH-40-Standard nicht reichen. Die Einzelmaßnahmen liegen alle seit Jahren auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden“, sagte Warnecke. Als unerlässlich bezeichnete er es, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Diese Senkung dürfe dabei nicht nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, sondern müsse auch vermietende Eigentümer umfassen.
Um wieder mehr Privatpersonen für die Vermietung von Wohnraum zu gewinnen, plädiert Warnecke für ein Regulierungsmoratorium im Mietrecht. „Die Politik der letzten zehn Jahre hat den Mietwohnungsmarkt kaputtreguliert. Es ist ein Befreiungsschlag notwendig, um wirklich spürbar mehr Mietwohnungen in privater Hand auf den Markt zu bekommen. Das ist gut für Mieter und Wohnungssuchende und hilft den Eigentümern bei der privaten Altersvorsorge“, fasste Warnecke zusammen.
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Rechte von Fernwärmekunden stärken
Die nach langen Debatten nun vorgesehene Verzahnung von Heizungs- und Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende unerlässlich. „Allerdings darf es nicht bei der Wärmeplanung bleiben. Sie muss verbindlich umgesetzt werden. Erst dann dürfen neue Anforderungen an Einbau und Austausch von Heizungen greifen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich des Kabinettsbeschlusses über das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Haus & Grund mahnte zudem an, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sowie der Neubau klimaneutraler Wärmenetze kosteneffizient erfolgen müsse. Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzten und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steige, müssten die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden. „Die Fernwärmepreise müssen transparent und fair sein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen abgeschafft werden“, betonte Warnecke. Wärmenetze müssten durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen. Betreiber dürften sich nicht auf einen behördlichen Zwang berufen können.
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Privatpersonen den Eigentumserwerb wieder ermöglichen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die von Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgeschlagene steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus. Diese sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Wohnungsmärkte zu entspannen. „Unerlässlich ist, dass endlich die Erwerbsnebenkosten runter müssen. Dazu zählt vor allem eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, sodass sich junge Familien wieder Wohneigentum leisten können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Aus Sicht des Verbandes seien auch eigenkapitalersetzende Darlehen hilfreich, um die Hürden beim Eigentumserwerb gerade für Schwellenhaushalte zu senken. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und sichere den Lebensabend von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Um die Kosten des Wohnens nicht weiter ausufern zu lassen, sollten Gesetze einem Bau- und Wohnkostencheck unterzogen werden. Dieser dürfe sich nicht nur auf die Regelungen des Bundes beschränken, sondern müsse die durch Landes- und Kommunalrecht gesetzten Vorgaben umfassen.
Warnecke erläuterte, dass Privatpersonen im Geschosswohnungsbau die mit Abstand wichtigste Eigentümer- und Investorengruppe darstellten. Zudem würden rund 70 Prozent dieser Neubauwohnungen vermietet. „Hier gilt es den Hebel anzusetzen: Die Kosten müssen auf ein Niveau reduziert und die Finanzierungsbedingungen so gestaltet werden, dass Privatpersonen wieder Eigentum erwerben können – sei es, um es zu vermieten oder selbst zu nutzen“, resümierte Warnecke.
Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen
Wärmewende insbesondere für WEGs vereinfachen
Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll der Heizungstausch für selbstnutzende und vermietende Wohnungseigentümer unterschiedlich gefördert werden. Darauf wies heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Um die ohnehin komplizierte Umsetzung der Wärmewende in Eigentümergemeinschaften nicht weiter zu erschweren, sollten Vermieter neben der Grundförderung auch den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute. Aktuell sind diese Förderboni nur für Selbstnutzer vorgesehen.
Nach Angaben des Verbandes kann der Unterschied bei den Fördermitteln für eine kleine Eigentümergemeinschaft mit sechs Wohneinheiten mehr als 100 Prozent betragen. Sind alle Wohnungen selbstgenutzt, soll es künftig deutlich mehr Fördergeld geben, als wenn die Wohnungen vollständig oder überwiegend vermietet sind. „Es kann nicht sein, dass zwei identische Häuser vollkommen unterschiedlich beim Heizungstausch gefördert werden. Für den Klimaschutz sollte es unerheblich sein, ob eine Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist“, betonte Warnecke.
Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Haus & Grund begrüßt Vorschlag des Bundesfinanzministers
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, wonach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. „Das ist endlich ein Vorschlag, der für viele private Kleinvermieter eine echte Entlastung von Bürokratie darstellt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er schlug zudem vor, in zwei Jahren zu prüfen, ob die Freigrenze auf 1.500 Euro angehoben werden könne. Die geplante Regelung ist Teil des Referentenentwurfs eines Wachstumschancengesetzes.
Wichtig sei, dass Vermieter auf Antrag weiterhin eine Steuerklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben können, wenn die Vermietung zu Verlusten führt. Dies treffe nach der jüngsten Vermieterbefragung des Verbandes auf 37,5 Prozent aller privaten Kleinvermieter zu.
Haus & Grund weist darauf hin, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Sie kümmern sich um diese Mietverhältnisse als Rentner oder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. „In den letzten Jahren wurde das Miet- und Steuerrecht immer komplizierter. Viele Vermieter blicken hier schlicht nicht mehr durch. Umso wichtiger ist dieses Signal. Vergleichbare Entlastungen müssen im Mietrecht folgen“, forderte Warnecke.
Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter
Probleme in Eigentümergemeinschaften vorprogrammiert
„Das neue Fördermodell für den Einbau einer neuen, klimaneutralen Heizung muss in vollem Umfang auch privaten Vermietern offenstehen!“, forderte heute Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Vermieter von wesentlichen Förderungen auszuschließen, würde die Kosten des Wohnens für Mieter unweigerlich erhöhen.
Warnecke wies zudem darauf hin, dass bei einem Ausschluss Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei einem Heizungswechsel ungleich behandelt würden. „Es kann nicht sein, dass der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung mehr Förderung bekommt als der Eigentümer der benachbarten vermieteten Wohnung. So eine Ungleichbehandlung würde zu Chaos in Eigentümergemeinschaften führen“, sagte der Verbandschef.
Nach den nun bekannt gewordenen Plänen der Ampel-Koalition soll es für eine neue Heizung eine 30-prozentige Grundförderung geben – für alle selbstnutzenden und vermietenden Eigentümer. Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent sollen aber nur selbstnutzende Eigentümer erhalten. „Das würde die Heizwende unnötig verlangsamen und Mieter benachteiligen“, betonte Warnecke.
Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um
Mehr Optionen und mehr Zeit für Eigentümer beim Heizungstausch
„Die kritische Debatte über den ersten Entwurf des Heizungsgesetzes aus dem Habeck-Ministerium hat sich gelohnt.“ So kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den nun von den Ampel-Fraktionen geänderten Gesetzentwurf. Für die Eigentümer bedeute dies, dass sie nicht mehr zum Einbau einer Wärmepumpe gezwungen würden. Nun stünden realistisch einige weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, die mit Bio-Brennstoffen betrieben werden können. „Damit schwenkt die Ampel ein gutes Stück Richtung Machbarkeit und Bezahlbarkeit um“, unterstrich Warnecke.
Auf den letzten Metern seien auch für private Vermieter Hürden beseitigt worden. So werde es künftig für den Heizungsaustausch eine zusätzliche Modernisierungsumlage geben. Diese biete insbesondere für Kleinvermieter eine Möglichkeit, die Investition in eine neue Heizung zu refinanzieren, bevor die Anlage wieder erneuert werden müsse. „Diese Ergänzung wird allerdings nur dauerhaft in der Praxis relevant sein können, wenn die sehr niedrig angesetzte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat an die Preisentwicklung angepasst wird“, merkte Warnecke an. Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter nun nicht – wie ursprünglich geplant – bei anderen Öko-Heizungen einen Teil der Betriebskosten selber tragen müssen. Nach Einschätzung des Eigentümerverbandes wäre das für Kleinvermieter nicht tragbar gewesen.
„Die ganze Debatte hätte sich die Ampel-Koalition ersparen können, würden zwei der drei Partner nicht der Wirksamkeit des CO2-Zertifikatehandels dermaßen misstrauen. Kombiniert mit einer Rückgabe der Einnahmen daraus in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes wäre dies die effizientere und zielgenauere Lösung“, erläuterte Warnecke und verwies auf Empfehlungen zahlreicher Wirtschaftsexperten weltweit. Ordnungsrecht hingegen sei die teurere und mit Blick auf die Klimaziele unsicherere Variante. Zudem verschleiere die Ge- und Verbotspolitik der Regierung die wahren Kosten der Heizwende.
Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet
Kappungsgrenze bei neuer Modernisierungsumlage nicht tragbar
„Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewordenen Pläne der Ampel-Koalition. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.
Als unzureichend wertete der Verbandschef den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält!“ Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos.
Als kleinen Lichtblick bezeichnete er die geplante Förderung. Warnecke wiederholte seine Kritik an der in jedem Detail regulierten Energiewende und sagte, ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld wäre nach wie vor die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen.
Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach
Haus & Grund legt Kostenvergleich der 100 größten Städte vor
Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300 Prozent Unterschied sind nicht hinnehmbar. Da müssen die Versorger und die Städte ran, denn jeder Euro Entlastung ist wichtig“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin.
Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach fast 1000 Euro sind. 65 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 34 Städten sind sie gesunken. Einzig in Ludwigsburg gab es keine Veränderung.
Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten zu analysieren und transparent darzulegen. Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Dieses Ranking soll ein Anstoß dafür sein, sich mit anderen Städten auszutauschen, voneinander zu lernen, um Kosten zu senken und nicht ständig eigene Besonderheiten zu pflegen und in den Vordergrund zu stellen“, so Warnecke abschließend.
Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel
Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von
wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von
Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits
aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund
Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der
Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig.
Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022
263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des
Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die
Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt.
Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines
Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030
beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete
Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind
hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte
hin.
Der Handlungsdruck ist enorm
Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als
eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter
auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer
überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden
ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit
geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften
steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe.
Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung
verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben.
Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe!
Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als
auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen
zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure –
private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie
Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete
Maßnahmen zur Prävention einleiten können.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen
Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten,
dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er)
untereinander weitergegeben werden können.
Kooperationen fördern und ausbauen
Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher,
dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker
unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die
Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von
Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein
Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien
Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in
Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ gesammelt
wurden.
Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um
zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die
Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt.
Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen!
Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts
der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes
Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt
bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für
wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten
Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der
Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte
zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den
allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren.
Gemeinsam handeln
Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die
Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird
eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie.
Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu
nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber
sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und
Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und
ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.
Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal
Haus & Grund sieht aber noch viele offene Fragen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete die gestrige Einigung der Ampelkoalition zum Heizungsgesetz als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht benachteiligt werden.
Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO2-Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung. Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“, forderte Warnecke.
Hinsichtlich der von der Ampelkoalition geplanten Maßnahmen für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“, erklärte Warnecke.
Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen
Umstieg muss auch für Vermieter finanzierbar sein
„80 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland gehören privaten Einzeleigentümern. Es ist daher beim klimaneutralen Aus- und Umbau von Wärmenetzen unerlässlich, die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer in den Blick zu nehmen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Fernwärmegipfel im Bundeswirtschaftsministerium. Nicht nur Mieter seien als Verbraucher zu adressieren, sondern im gleichen Maß die privaten Eigentümer.
Warnecke appellierte an den Bundeswirtschaftsminister, für den gesamten Entwicklungsprozess hinreichend Zeit einzuplanen. Die Wärmeplanung und der Ausbau von Wärmenetzen seien so elementar, dass diese Vorrang vor teuren Einzellösungen haben müssten. „Dazu gehört wesentlich auch zu klären, wie ein Umstieg auf Nah- oder Fernwärme für private Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dauerhaft bezahlbar gestaltet werden kann“, unterstrich Warnecke.
Maßgebend sei dabei die Verzahnung der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ausbau der klimaneutralen Nah- oder Fernwärme. Zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung befassten, müsse klar sein, ob sie sich zukünftig an ein Wärmenetz anschließen könnten.
Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen
Haus & Grund: Energiewende praxisnah und verlässlich planen
„Die Ampel-Koalition darf das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck nicht vor der Sommerpause durchs Parlament peitschen.“ Das forderte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der Beratung der stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Die Diskussion der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass das ganze Vorhaben vielleicht doch noch in vernünftige Bahnen gelenkt werden könne. Diese leichte Beruhigung schlage sich auch im Haus & Grund Wohnklima-Index nieder.
Der Index misst anhand von vier Teilindizes die Stimmung am Wohnungsmarkt. Im Mai hat sich dabei der negative Trend im Gesamtindex fortgesetzt. Einen Hoffnungsschimmer biete jedoch der Teilindex „Zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarktes“. Dieser zeige für den Mai eine leicht positive Stimmung an. „Eine breite Diskussion über das Heizungsgesetz und die Hoffnung auf eine grundlegende Überarbeitung sind gut und müssen von der Politik ernst genommen werden. Die Politik darf die Bürgerinnen und Bürger nicht vor unerfüllbare oder unbezahlbare Aufgaben stellen“, unterstrich Warnecke.
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Bundesjustizminister Buschmann zu Gast
„Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen. Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet.
Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, ab das Wie neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten.
In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP) und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe, müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots
„Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein.
Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine wesentliche Rolle.
Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
Musterklagen zur Grundsteuer kommen
Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!
Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse
Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“
Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!
5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:
Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell
1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer
Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein.
Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung her – unterscheiden müssen.
2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar
Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!
Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar.
3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.
Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt!
4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt
Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg.
5. Steuerlast steht noch gar nicht fest
Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.
Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an:
Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!
Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet.
Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.
Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei anfordern.
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen
Mit dem heute vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke.
Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.
Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor
„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:
• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.
Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:
• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken
Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten.
Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
Haus & Grund sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wird weitreichende Folgen in Deutschland haben und Wohnen erheblich verteuern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament hin. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin. Es werde viele Eigentümer geben, die das nicht stemmen können. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen ist bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. „Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürger wurde vernichtet“, befürchtet Warnecke.
Die neugefasste Richtlinie wird auch Auswirkungen auf Neubauten haben. So sollen alle neuen Gebäude ab 2028 Null-Emissions-Gebäude sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen müssen, sondern auch hohe Anforderungen an eine klimaneutrale Energieversorgung erfüllen müssen. „Das wird dem Neubau den nächsten Rückschlag geben und viele Träume von den eigenen vier Wänden platzen lassen“, so Warneckes Fazit.
Hintergrund: Das Ziel der EU ist, dass jedes einzelne Gebäude bis 2050 klimaneutral sein soll. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz aus dem Verkehr zu ziehen, indem auf EU-Ebene sogenannte Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegt wurden. Diese MEPS basieren auf einem neu skalierten Schema für Energieausweise, bei dem – jedenfalls nach den Vorstellungen der EU-Kommission – die schlechtesten 15 Prozent jedes nationalen Gebäudebestands als Klasse G klassifiziert werden, während die Klasse A für Null-Emissions-Gebäude reserviert wird. Das Parlament hat mit seinem heutigen Beschluss gefordert, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und über etwaige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entscheiden.