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Haus & Grund begrüßt Raucher-Urteil des BGH

Kündigung wegen andauernder Geruchsbelästigung nach wie vor möglich

Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt das heutige Raucher-Urteil des Bundes­gerichts­hofes (BGH, Az. VIII ZR 186/14). Danach ist eine Kündigung wegen andauernder Geruchs­belästigung anderer Haus­bewohner nach wie vor möglich. „Wenn ein Mieter trotz mehr­facher Hinweise das friedliche Miteinander in einem Haus nach­haltig stört, müssen dem Vermieter Mittel zur Verfügung stehen, um die anderen Bewohner zu schützen“, kommentiert Kai Warnecke, Hauptgeschäfts­führer von Haus & Grund Deutschland.

Warnecke weist darauf hin, dass Vermieter immer wieder in Konflikte zwischen Mietern gerieten und sich in der Rolle des Schlichters keineswegs wohlfühlten. Er bedauerte auch, dass im vorliegenden Fall ein lang­jähriger Mieter und jetziger Rentner möglicher­weise seine Wohnung verlieren werde. Die freie Lebens­führung – und dazu gehöre nach wie vor das Rauchen in der Wohnung – dürfe aller­dings nicht so weit gehen, dass andere Mieter dadurch belästigt oder gar gesund­heit­lich gefährdet werden.

Der Fall: Ein Rentner soll nach einer frist­losen Kündigung seine Wohnung räumen, die er seit 40 Jahren bewohnt. Mangelnde Lüftung und volle Aschen­becher sollen die anderen Mieter im Hause stark belästigt haben, da der Rauch und Gestank ins Treppen­haus zog. Der Vermieter hatte den Rentner deswegen mehr­fach abgemahnt. Das Landgericht hatte dem Vermieter recht gegeben und zu seiner Entscheidung ausgeführt, das Rauchen in der eigenen Wohnung sei grund­sätzlich gestattet. Dies finde aber seine Grenze im Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrt­heit. Den Pflicht­verstoß bilde nicht das Rauchen, sondern die fortgesetzte Geruchs­belästigung der Nachbarn.

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