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Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks möglich

Entscheidend ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang

Der Steuerbonus für Handwerker­leistungen kann auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die jenseits des eigenen Grund­stücks erbracht werden. Darauf weist der Hauseigentümer­verband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, dass es sich dann um Tätigkeiten handelt, die in unmittel­barem räumlichen Zusammen­hang zum Haushalt des Steuer­pflichtigen durch­geführt werden und dem Haushalt dienen.

Von einem engen räumlich-funktionalen Zusammen­hang ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt an das öffentliche Versorgungs­netz angeschlossen wird (BFH, Az. VI R 56/12 und FG Berlin-Brandenburg Az. 11 K 11018/15). Unter die Förderung fallen hingegen nicht Erschließungs­beiträge für eine Straße, die vor dem eigenen Grund­stück entlang­führt. Nach Auffassung des Finanz­gerichts Berlin-Brandenburg gilt der Bau und Ausbau einer Straße nicht als Maßnahme der öffent­lichen Daseins­vorsorge und ist demnach nicht begünstigt.

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