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Herbst: Wohin mit all dem Laub?

Was Hauseigentümer tun müssen

Der Herbst hat viele schöne und bunte Seiten. Der Herbst läutet aber auch die Laubzeit ein: Die Blätter bedecken Gärten und Wege und sorgen für eine erhöhte Rutsch­gefahr. Haus­eigentümer sollten daher in diesen Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grund­stück nicht zur Gefahr für Passanten und auch sie selbst wird. Das empfiehlt der Haus­eigentümer­verband Haus & Grund Deutschland. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht treffe den Eigen­tümer nicht nur bei Eis­bildung und Schnee­fall.

Anfallendes Laub von Bäumen im öffent­lichen Straßen­raum werde in der Regel von der örtlichen Straßen­reinigung beseitigt. Die Eigen­tümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammen­fegen, so dass Straßen­rinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffent­lichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grund­stück entsorgt werden. Nicht erlaubt ist das Zurück­werfen oder Entsorgen der Herbst­blätter in Nachbars Garten. Eigen­tümer könnten das Laub beispiels­weise kompostieren oder als Frost­schutz für Garten­pflanzen verwenden. Haus­eigen­tümer, die keinen Kompost im Garten haben, sollten das Laub beim Wert­stoff­hof entsorgen lassen. Wer hingegen Laub- und Grüngut­abfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Buß­geld rechnen.

Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laub­fegen über­nehmen können. Aller­dings bliebe auch in diesem Fall der Eigen­tümer zur Über­wachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungs­pflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden.

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