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Bundesverfassungsgericht: Keine rückwirkenden Kanalanschlussbeiträge

Das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) hat heute einer weit verbreiteten politischen Praxis einen Riegel vorgeschoben: An Gesetzen so lange herumzudoktern, bis sie auch Sachverhalte erfassen, die Jahrzehnte zurückliegen und trotzdem nicht verjähren. Kommunen, die weder in der Lage sind eine wirksame Satzung zu erlassen, noch zeitnah Beiträge festsetzen können, sollen so vor Beitragsausfällen geschützt werden. „Der Beschluss schafft Rechtssicherheit vor allem für viele Immobilieneigentümer in Ostdeutschland, die zu kommunalen Beiträgen herangezogen wurden, für die es keine Rechtsgrundlage gab“, kommentierte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin. „Es ist erschreckend, dass das Verfassungsgericht immer wieder die politisch Handelnden darauf hinweisen muss, den Finanzbedarf des Staates bitteschön auf verfassungsrechtlich sicherer Grundlage zu decken“, fügte er hinzu.

Hintergrund: Zwei Immobilieneigentümer aus Cottbus wehrten sich dagegen, für den Anschluss ihrer Grundstücke an die Schmutzwasserkanalisation Beiträge zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Anschlusses existierte eine Satzung, die später von den Verwaltungsgerichten wegen schwerer Mängel als unwirksam befunden wurde. Erst die Jahre später erlassene Satzung genügte den rechtlichen Anforderungen. Nach Lesart der Gerichte waren die Forderungen allerdings bereits verjährt. Darum änderte das Land Brandenburg dieses Gesetz, um Beitragsausfälle für die Stadt zu vermeiden.

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