Direkt zum Inhalt

Sie benötigen Javascript und Cookies um diese Website zu benutzen.

Bitte aktivieren Sie Javascipt und Cookies in ihrem Browser!
Hochstr. 87a · 58095 Hagen · Fon: 02331 2 90 96 · Fax: 02331 18 26 06 · E-Mail0,00 €

STANDARD-HEADER

  • Kontakt
  • Mitgliedsantrag
  • Mitgliederangebote
  • Aktuelles
  • Leistungen
    • Mietverträge
    • Rahmenverträge
    • Rechtsschutzversicherung
    • Energieausweise
    • KfW-Fördermittel
    • Rechtsberatung
    • Geprüfte Immobilienqualität
    • CarFleet24
    • GEV Grundeigentümer-Versicherung
    • GET Service GmbH
    • LVM Versicherung
    • ÖRAG Rechtsschutz
    • ROLAND Rechtsschutz
    • Lifta Treppenlifte
    • WAREHaus
  • Produkte
    • Bestseller
    • Online-Mietvertrag
    • Online-Bonitätsauskunft
    • Bücher
    • Formulare
    • Mietvertrags-Formulare
    • Zusatzvereinbarungen
    • Bauverträge
  • Über Haus & Grund
    • Unser Leitmotiv
    • Der Zentralverband
    • Die Ortsvereine
    • Kostenlose Rechtsberatung
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitgliedsantrag
  • Startseite
Eigentum schützen · Sebstbestimmung fordern · Verantwortung tragen · Freiheit sichern

Kunden / Mitglieder-Login

  • Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen
Hilfe

Mietwohnungsbau: Langfristige Engagements fördern statt Steuersparmodelle schaffen

Haus & Grund für höhere lineare Abschreibung und Senkung der Grunderwerbsteuer

„Der Bau neuer Mietwohnungen lässt sich nur mit einer höheren linearen Gebäude­abschreibung nachhaltig ausweiten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Pläne des Bundes und der Länder, eine neue degressive, temporäre Sonder­abschreibung für den Miet­wohnungs­bau einzuführen. Die geplante Sonder­abschreibung werde nicht zuletzt Spekulanten anziehen, die auf eine kurz­fristige Steuer­ersparnis aus sind und danach das Objekt wieder abstoßen. Daran ändere auch die zehn­jährige Spekulations­frist nichts. „Würde statt­dessen die lineare Gebäude­abschreibung von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht und die Grund­erwerb­steuer wieder gesenkt, erreichte man jene Investoren, die sich lang­fristig engagieren wollen“, erläuterte Kornemann.

Eine höhere lineare Abschreibung entspräche zudem den heutigen Realitäten. Zahl­reiche Gebäude­teile, wie beispiels­weise die Dämmung oder eine Heizungs­anlage, seien nicht auf 50 Jahre ausgelegt, sondern eher auf 30 Jahre oder noch weniger. „Allein diese Tatsache spricht dafür, Gebäude oder Gebäude­teile künftig nicht mehr über 50, sondern über 33 oder sogar 25 Jahre abschreiben zu können“, folgerte Kornemann.

Hintergrund: Die Sonder­abschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf­folgenden Jahr bis zu jeweils zehn Prozent und im darauf­folgenden dritten Jahr bis zu neun Prozent der Bemessungs­grundlage betragen. Die Länder sollen die Sonder­abschreibung auf Gebiete mit Miet­preis­bremse und Kappungs­grenze begrenzen. Um die Förderung von Wohnungen mit sehr anspruchs­vollem Standard zu vermeiden, schlagen Bund und Länder eine Begrenzung der förder­fähigen Bemessungs­grundlage auf 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor.

Footer Menu

  • Hilfe zur Vertragserstellung
  • Technische Hilfe
  • Zugang für Ortsvereine
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandkosten
  • Impressum