Direkt zum Inhalt

Sie benötigen Javascript und Cookies um diese Website zu benutzen.

Bitte aktivieren Sie Javascipt und Cookies in ihrem Browser!
Hochstr. 87a · 58095 Hagen · Fon: 02331 2 90 96 · Fax: 02331 18 26 06 · E-Mail0,00 €

STANDARD-HEADER

  • Kontakt
  • Mitgliedsantrag
  • Mitgliederangebote
  • Aktuelles
  • Leistungen
    • Mietverträge
    • Rahmenverträge
    • Rechtsschutzversicherung
    • Energieausweise
    • KfW-Fördermittel
    • Rechtsberatung
    • Geprüfte Immobilienqualität
    • CarFleet24
    • GEV Grundeigentümer-Versicherung
    • GET Service GmbH
    • LVM Versicherung
    • ÖRAG Rechtsschutz
    • ROLAND Rechtsschutz
    • Lifta Treppenlifte
    • WAREHaus
  • Produkte
    • Bestseller
    • Online-Mietvertrag
    • Online-Bonitätsauskunft
    • Bücher
    • Formulare
    • Mietvertrags-Formulare
    • Zusatzvereinbarungen
    • Bauverträge
  • Über Haus & Grund
    • Unser Leitmotiv
    • Der Zentralverband
    • Die Ortsvereine
    • Kostenlose Rechtsberatung
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitgliedsantrag
  • Startseite
Eigentum schützen · Sebstbestimmung fordern · Verantwortung tragen · Freiheit sichern

Kunden / Mitglieder-Login

  • Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen
Hilfe

Haus & Grund unterstützt weitere Klage gegen Mietpreisbremse

Vermieter wehrt sich gegen Eingriff in Grundrechte

Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland unterstützt eine Klage gegen die Mietpreisbremse vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Der Kläger ist ein Wohnungseigentümer aus Kiel. „Mit dieser wie auch mit der im März in Berlin eingereichten Klage erhoffen wir, Rechtssicherheit für die vielen Millionen Vermieter in Deutschland zu erreichen“, erläuterte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke heute in Berlin. Er halte die Mietpreisbremse für einen unverhältnismäßigen und in ihrer Wirkung fatalen Eingriff in die Grundrechte der Vermieter.

In laufenden Mietverhältnissen haben Vermieter laut Haus & Grund per Gesetz nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen. Eine repräsentative Befragung des Verbandes habe zudem ergeben, dass 30 Prozent der privaten Vermieter die Miete ausschließlich bei einem Mieterwechsel erhöhen. „Die Mietpreisbremse nimmt den Vermietern nun die Chance, bei einem Mieterwechsel für eine auskömmliche Miete zu sorgen. Ob dieser heftige Eingriff rechtmäßig ist, müssen nun die Gerichte entscheiden – im Zweifel sogar das Bundesverfassungsgericht“, kündigte Warnecke an.

Footer Menu

  • Hilfe zur Vertragserstellung
  • Technische Hilfe
  • Zugang für Ortsvereine
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandkosten
  • Impressum