Direkt zum Inhalt

Sie benötigen Javascript und Cookies um diese Website zu benutzen.

Bitte aktivieren Sie Javascipt und Cookies in ihrem Browser!
Hochstr. 87a · 58095 Hagen · Fon: 02331 2 90 96 · Fax: 02331 18 26 06 · E-Mail0,00 €

STANDARD-HEADER

  • Kontakt
  • Mitgliedsantrag
  • Mitgliederangebote
  • Aktuelles
  • Leistungen
    • Mietverträge
    • Rahmenverträge
    • Rechtsschutzversicherung
    • Energieausweise
    • KfW-Fördermittel
    • Rechtsberatung
    • Geprüfte Immobilienqualität
    • CarFleet24
    • GEV Grundeigentümer-Versicherung
    • GET Service GmbH
    • LVM Versicherung
    • ÖRAG Rechtsschutz
    • ROLAND Rechtsschutz
    • Lifta Treppenlifte
    • WAREHaus
  • Produkte
    • Bestseller
    • Online-Mietvertrag
    • Online-Bonitätsauskunft
    • Bücher
    • Formulare
    • Mietvertrags-Formulare
    • Zusatzvereinbarungen
    • Bauverträge
  • Über Haus & Grund
    • Unser Leitmotiv
    • Der Zentralverband
    • Die Ortsvereine
    • Kostenlose Rechtsberatung
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitgliedsantrag
  • Startseite
Eigentum schützen · Sebstbestimmung fordern · Verantwortung tragen · Freiheit sichern

Kunden / Mitglieder-Login

  • Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen
Hilfe

Belange der Wohnungseigentümer im Koalitionsvertrag ergänzen

Gesetze müssen verständlich formuliert werden

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten die Belange der Wohnungseigentümer ergänzt werden. Das schlug der Verband Haus & Grund Deutschland heute vor. „Die stetig wachsende Gruppe der Wohnungseigentümer sollte von der neuen Koalition stärker ins Blickfeld genommen werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Das Wohnungseigentumsrecht müsse verbraucherfreundlich und damit verständlich formuliert werden.

Bei der Vermietung ihrer Wohnungen geraten Wohnungseigentümer schnell in ein rechtliches Dilemma. Warnecke regte daher an, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht besser aufeinander abzustimmen. So könnten Konflikte zwischen Wohnungseigentümer und Mieter vermieden werden. Beispielhaft nannte Warnecke die Möglichkeit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich zu verbieten. Da so ein grundsätzliches Verbot gegenüber Mietern nicht durchzusetzen sei, könne der vermietende Wohnungseigentümer nicht gleichzeitig den Beschlüssen der Gemeinschaft und dem Wunsch des Mieters gerecht werden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Politik darf die Wohnungseigentümer nicht im Regen stehen lassen“, forderte Warnecke.

Footer Menu

  • Hilfe zur Vertragserstellung
  • Technische Hilfe
  • Zugang für Ortsvereine
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandkosten
  • Impressum