Direkt zum Inhalt

Sie benötigen Javascript und Cookies um diese Website zu benutzen.

Bitte aktivieren Sie Javascipt und Cookies in ihrem Browser!
Hochstr. 87a · 58095 Hagen · Fon: 02331 2 90 96 · Fax: 02331 18 26 06 · E-Mail0,00 €

STANDARD-HEADER

  • Kontakt
  • Mitgliedsantrag
  • Mitgliederangebote
  • Aktuelles
  • Leistungen
    • Mietverträge
    • Rahmenverträge
    • Rechtsschutzversicherung
    • Energieausweise
    • KfW-Fördermittel
    • Rechtsberatung
    • Geprüfte Immobilienqualität
    • CarFleet24
    • GEV Grundeigentümer-Versicherung
    • GET Service GmbH
    • LVM Versicherung
    • ÖRAG Rechtsschutz
    • ROLAND Rechtsschutz
    • Lifta Treppenlifte
    • WAREHaus
  • Produkte
    • Bestseller
    • Online-Mietvertrag
    • Online-Bonitätsauskunft
    • Bücher
    • Formulare
    • Mietvertrags-Formulare
    • Zusatzvereinbarungen
    • Bauverträge
  • Über Haus & Grund
    • Unser Leitmotiv
    • Der Zentralverband
    • Die Ortsvereine
    • Kostenlose Rechtsberatung
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitgliedsantrag
  • Startseite
Eigentum schützen · Sebstbestimmung fordern · Verantwortung tragen · Freiheit sichern

Kunden / Mitglieder-Login

  • Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen
Hilfe

Debatte über Eigenbedarfskündigungen schürt auf verantwortungslose Weise Ängste

Haus & Grund zu aktuellen BGH-Urteilen

„Die intensive und emotionale Debatte über nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen ist ein alarmierendes Signal, wie aufgeheizt die Stimmung in umkämpften Wohnungsmärkten ist“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die beiden heutigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zu Eigenbedarfskündigungen. Bei diesem Thema oft vorgenommene Schwarz-Weiß-Malerei werde der Sache nicht gerecht.

Gesetzesänderungen beim Eigenbedarf lehnt der Verband strikt ab. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung seien umfassend definiert. Es sei jedoch nicht möglich, jeden Einzelfall per Gesetz zu regeln. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass im Streitfall die Gerichte die Interessen von Vermieter und Mieter sorgsam abwägen müssen. „Das Verfahren ist gut und gerecht so, für beide Seiten. Das Bittere bei jeder Gerichtsentscheidung zu Eigenbedarf ist: Es kann immer nur einen Gewinner geben, der die Wohnung nutzen darf, und einen Verlierer, der eine andere Bleibe suchen muss.“

Die öffentlichen Spekulationen des Mieterbundes sowie einzelner Politiker über angeblich steigende Zahlen von Eigenbedarfskündigungen schüren „auf verantwortungslose Weise“ Ängste, so Verbandspräsident Warnecke: „Sie basieren ausschließlich auf einseitigen Schätzungen. Weder zu Eigenbedarfskündigungen noch zu daraus entstehenden Gerichtsverfahren gibt es unabhängige Zahlen.“ Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Gerichtsverfahren in der Kategorie „Wohnraummietsachen“, die unter anderem Eigenbedarfskündigungen enthält, seit Jahren rückläufig. 2017 wurden 217.801 Streitigkeiten zu Wohnraummietsachen vor den Gerichten verhandelt – rund 18 Prozent weniger als vier Jahre zuvor (2013: 266.273). „Diese Zahlen zeigen, dass sowohl Mieter als auch Eigentümer ein Interesse an einvernehmlichen Lösungen haben. Und dass diese offenbar auch zunehmend gefunden werden. Wenn vor diesem Hintergrund aus parteipolitischen Gründen Einzelfallentscheidungen reißerisch dargestellt und verallgemeinert werden, kratzt das am sozialen Frieden“, betonte Warnecke.

Footer Menu

  • Hilfe zur Vertragserstellung
  • Technische Hilfe
  • Zugang für Ortsvereine
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandkosten
  • Impressum