Direkt zum Inhalt

Sie benötigen Javascript und Cookies um diese Website zu benutzen.

Bitte aktivieren Sie Javascipt und Cookies in ihrem Browser!
Hochstr. 87a · 58095 Hagen · Fon: 02331 2 90 96 · Fax: 02331 18 26 06 · E-Mail0,00 €

STANDARD-HEADER

  • Kontakt
  • Mitgliedsantrag
  • Mitgliederangebote
  • Aktuelles
  • Leistungen
    • Mietverträge
    • Rahmenverträge
    • Rechtsschutzversicherung
    • Energieausweise
    • KfW-Fördermittel
    • Rechtsberatung
    • Geprüfte Immobilienqualität
    • CarFleet24
    • GEV Grundeigentümer-Versicherung
    • GET Service GmbH
    • LVM Versicherung
    • ÖRAG Rechtsschutz
    • ROLAND Rechtsschutz
    • Lifta Treppenlifte
    • WAREHaus
  • Produkte
    • Bestseller
    • Online-Mietvertrag
    • Online-Bonitätsauskunft
    • Bücher
    • Formulare
    • Mietvertrags-Formulare
    • Zusatzvereinbarungen
    • Bauverträge
  • Über Haus & Grund
    • Unser Leitmotiv
    • Der Zentralverband
    • Die Ortsvereine
    • Kostenlose Rechtsberatung
    • Mitglieder werben Mitglieder
    • Mitgliedsantrag
  • Startseite
Eigentum schützen · Sebstbestimmung fordern · Verantwortung tragen · Freiheit sichern

Kunden / Mitglieder-Login

  • Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen
Hilfe

Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren

Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren

Kein Ordnungsrecht, dafür CO2-Bepreisung und Klimageld

Die Bundesregierung sollte die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nutzen, um die Wärmewende im Gebäudebereich vollkommen neu aufzustellen. Das fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Plan, die Eigentümer mit Ordnungsrecht zu überziehen und dann diese Belastungen mit Steuergeld zu mildern, war und ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er plädierte dafür auf ordnungsrechtliche Vorgaben – wie beispielsweise das Heizungsgesetz – gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen. „Diese CO2-Bepreisung muss zwingend durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. So fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen“, erläuterte Warnecke.

Es sei dann vor allem Aufgabe des Staates, Grundlagenforschung zu finanzieren und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Aufgaben seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesem auch von führenden Ökonomen favorisierten Klimaschutzansatz würden die Klimaziele bis 2045 punktgenau erreicht – allerdings zu deutlich geringeren Kosten als mit Ordnungsrecht.

Footer Menu

  • Hilfe zur Vertragserstellung
  • Technische Hilfe
  • Zugang für Ortsvereine
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutz
  • Versandkosten
  • Impressum