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Mietverträge

ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Als Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund-Ortsvereine bieten wir Ihnen in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.

Leider werden immer noch sehr viele Streitigkeiten im Miet- und Eigentumsrecht vor Gericht und dann auch noch durch mehrere Instanzen ausgetragen. Hier ist eher eine Zu- als eine Abnahme der Rechtsstreitigkeiten festzustellen. In eine solche Situation können Sie jederzeit ohne eigenes Verschulden geraten. Das kann sich dann zu einer sehr langwierigen und auch teuren Angelegenheit entwickeln. Im Extremfall kann dies sogar finanziell existenzbedrohend werden. Zumal bei Streitigkeiten mit Mietern und Nachbarn neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten häufig auch kostspielige Gutachterkosten hinzukommen.

Unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG entwickelt das Haus & Grund-Konzept ab Gericht mit uns konstant und bedürfnisorientiert für Sie als Mitglieder weiter. Zudem können über die ÖRAG wichtige weitergehende Rechtsschutzangebote zu günstigen Konditionen und mit top Ratings abgeschlossen werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Besonders attraktive Haus & Grund Prämien für den Versicherungsschutz ab Gericht 
  • Versicherbar als Einzelrechtsschutz 
  • Versicherungsschutz als Vermieter umfasst die klassischen Streitigkeiten wie ausbleibende Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Räumung ab Gericht
  • Keine Wartezeit im Vermieter-Rechtsschutz bei Verwendung der aktuell gültigen Haus &Grund Mietverträge 
  • Der Vermieter-Rechtsschutz enthält zudem bereits außergerichtlich den Forderungsservice, der bei der Beitreibung  offener Mietforderungen unterstützt
  • Versicherungsschutz als Eigentümer deckt vor allem gerichtliche Nachbarschafts-streitigkeiten, Ärger mit der Eigentümerversammlung und Folgeerschließungskosten ab
  • Die vermietete Einliegerwohnung ist im Haus & Grund-Rechtsschutz für Eigentümer mitversichert
  • Selbst genutztes Wohneigentum kann mit einem minimalen Aufpreis zusätzlich um den Handwerker-Vertrags-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Handwerkern) erweitert werden.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Rechtsschutz-Antrag für Haus & Grund-Mitglieder ab Gericht inkl. Produktinformationsblatt (IPID) auf Basis Allgemeiner Rechtsschutzbedingungen (ARB) 01.04.2024
  • Flyer Haus & Grund-Rechtsschutzsschutz
  • Rechtsschutz-Antrag Privat für Haus & Grund-Mitglieder inkl. Produktinformationsblatt (IPID) auf Basis Allgemeiner Rechtsschutzbedingungen (ARB) 01.10.2024
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB) –gültig ab 01.04.2024

Die Provinzial ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund-Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provinzial-Vermittler vor Ort.

Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren

  • Bei Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Bei Um- und Ausbau oder Sanierung
  • Für privat genutzte Immobilien

Starke Leistungen

  • Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland: Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sogar Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall
  • Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
  • Keine Wartezeit
  • Inklusive Rechtsservice MEINRECHT
  • Bauherren-Rechtsschutz to go: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmenmit einer Bau-, Kauf-oder Sanierungssumme bis 80.000 EURO 
  • Ihr Berater/Ihre Beraterin informiert Sie über die Abschlussvoraussetzungen

Versichern, was bisher nicht versicherbar war

Diese Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird ausschließlich bei der ÖRAG angeboten. 

Wichtiger Pluspunkt: Es gibt keine Wartezeiten!

Sicher planen

Damit beim Bauen, Kaufen und Sanieren alles glattgeht, erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Als Bauherrin oder Bauherr erhalten Sie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich gilt der Rechtsschutz auch im Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
  • der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin befinden bzw. die dieser oder diese zu erwerben beabsichtigt,
  • einem Bauträgergeschäft.

Hohe Kostenübernahme

Es werden bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall übernommen.

Im Fall eines Rechtsstreits übernimmt die ÖRAG für Sie die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Wichtig zu wissen

Den Versicherungsschutz können Sie zu folgenden Bedingungen abschließen.

Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wichtig ist die Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“: Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags muss vor Beginn* der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist in Verbindung mit einer Sparkassenfinanzierung oder auch mit einer Bauleistungsversicherung, integrierten Feuerrohbauversicherung (in der Gebäudeversicherung enthalten), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder mit dem Rundum-Schutz für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bei Ihrer Provinzial Geschäftsstelle oder Sparkasse erhältlich.
  • Gewerblich genutzte Objekte sind nicht versicherbar.
  • Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst.

 

Für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer

Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.

Auch für Vermieterinnen und Vermieter

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu vier Wohneinheiten.

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:

  • Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienwohnungen
  • Ferienhäuser.

Tipp! Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000EURO bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an!

Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten.

Gut beraten

Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bauprojekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Provinzial.

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