
Als Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund-Ortsvereine bieten wir Ihnen in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.
Leider werden immer noch sehr viele Streitigkeiten im Miet- und Eigentumsrecht vor Gericht und dann auch noch durch mehrere Instanzen ausgetragen. Hier ist eher eine Zu- als eine Abnahme der Rechtsstreitigkeiten festzustellen. In eine solche Situation können Sie jederzeit ohne eigenes Verschulden geraten. Das kann sich dann zu einer sehr langwierigen und auch teuren Angelegenheit entwickeln. Im Extremfall kann dies sogar finanziell existenzbedrohend werden. Zumal bei Streitigkeiten mit Mietern und Nachbarn neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten häufig auch kostspielige Gutachterkosten hinzukommen.
Unser langjähriger Kooperationspartner ÖRAG entwickelt das Haus & Grund-Konzept ab Gericht mit uns konstant und bedürfnisorientiert für Sie als Mitglieder weiter. Zudem können über die ÖRAG wichtige weitergehende Rechtsschutzangebote zu günstigen Konditionen und mit top Ratings abgeschlossen werden.
Das Wichtigste im Überblick:
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier:
Die Provinzial ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund-Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provinzial-Vermittler vor Ort.
Bauherren-Rechtsschutz
Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren
Starke Leistungen
Versichern, was bisher nicht versicherbar war
Diese Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird ausschließlich bei der ÖRAG angeboten.
Wichtiger Pluspunkt: Es gibt keine Wartezeiten!
Sicher planen
Damit beim Bauen, Kaufen und Sanieren alles glattgeht, erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Als Bauherrin oder Bauherr erhalten Sie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich gilt der Rechtsschutz auch im Zusammenhang mit:
Hohe Kostenübernahme
Es werden bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall übernommen.
Im Fall eines Rechtsstreits übernimmt die ÖRAG für Sie die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Wichtig zu wissen
Den Versicherungsschutz können Sie zu folgenden Bedingungen abschließen.
Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:
Für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.
Auch für Vermieterinnen und Vermieter
Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu vier Wohneinheiten.
Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:
Tipp! Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000EURO bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an!
Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten.
Gut beraten
Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bauprojekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Provinzial.